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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand September 2007)

§ 1 Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf alle von expect business services gmbh im Rahmen des Services „expectTranslations“ (im Folgenden „eT“) erbrachten Leistungen und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, nachdem wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Die AGB sind unter www.expectTranslations.com in der jeweils gültigen Form einzusehen. Der Auftraggeber erkennt die AGB durch eine Auftragserteilung ausdrücklich an. Die AGB sind geschlechtsneutral zu lesen.

§ 2 Auftragsabwicklung

eT erstellt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag auf Wunsch des Auftraggebers nach bestem Fachwissen. Als Grundlage der Berechnung dient die Anzahl der Worte bzw. der Zeichen (inklusive Leerzeichen) des übermittelten Textes.

Die Auftragserteilung erfolgt vorzugsweise über Internet-Formular, E-Mail, Fax oder Post. Ein telefonisch erteilter Auftrag erfordert eine schriftliche (schriftlich, per Telefax oder E-Mail) Bestätigung durch eT. Der Auftraggeber gibt die Zielsprache des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche bekannt. Zusätzlich muss der Verwendungszweck der Übersetzung angegeben werden, da dies für die Vorgehensweise und den zu verwendenden Stil wichtig ist (z.B. im Falle des Drucks, oder bei Verwendung für Werbezwecke). Der Auftraggeber wählt das Dateiformat der Übersetzung. eT haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel durch unklare, unvollständige oder unrichtige Auftragserteilung. Zur Erstellung der Übersetzung notwendige Informationen und Unterlagen hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen (Glossare, Tabellen, Erläuterung von Abkürzungen, Abbildungen, Zeichnungen usw.) Bei Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten gehen daraus resultierende Fehler zu Lasten des Auftraggebers. Für fachliche und sprachliche Richtigkeit sowohl des übermittelten Ausgangstextes als auch aller anderen beigestellten Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber bestimmt den Versandweg bei Auftragserteilung. Wird nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Lieferung per E-Mail an eine vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse, wobei die Abfertigung der E-Mail auf üblichem Wege ausreicht. eT haftet nicht für fehlerhafte Übertragung, Beschädigung oder Verlust der Daten auf dem Versandweg. Eine Haftung von eT für Schäden durch Computerviren ist ausgeschlossen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Auftraggeber nur möglich, wenn es zu einem von eT zu verantwortenden Lieferverzug kommt und trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von wenigstens einem Werktag je 250 Normzeilen eine Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, in der die Unbrauchbarkeit der verspäteten Lieferung festgehalten ist.

Die voraussichtliche Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung des Textes bestimmt werden. Werden Informationen oder Unterlagen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so behalten wir uns vor, eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Die Lieferung gilt als erfolgt, nachdem die Übersetzung an den Auftraggeber auf dem gewünschten Weg abgesendet wurde.

Zur Ausführung aller Geschäfte darf sich eT Dritter bedienen. eT haftet diesfalls lediglich für die sorgfältige Auswahl qualifizierter Übersetzer. Zwischen Auftraggeber und von eT eingesetzten Dritten ist direkter Kontakt nur mit Einwilligung von eT erlaubt. Die Geschäftsverbindung besteht grundsätzlich nur zwischen dem Auftraggeber und eT.

Für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach verpflichtet sich der Auftraggeber, keine bei eT tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister abzuwerben oder ohne Zustimmung von eT zu beschäftigen.

Der Auftraggeber ist befugt, von der Übersetzung Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch anzufertigen, nicht aber, diese auf im Urheberrechtsgesetz dem Urheber vorbehaltene Art zu nützen. Die Übertragung darüber hinausgehender Rechte bedarf der gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sollte eT aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen werden, eT in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich generell als Netto-Preise, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und in Euro. Für umfangreiche Aufträge kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten vereinbart werden.

Die Rechnung wird in der Regel mit Lieferung gelegt und ist mit Erhalt fällig. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung bekanntgegebene Konto.

Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von eT.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist eT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB) zuzüglich der Mahnspesen in der Höhe von 5 Euro zu verrechnen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten 8% Zinsen als vereinbart.

§ 4 Haftung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden, fertigt eT die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß, orthographisch und grammatikalisch richtig an. Erhebt der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei uns, § 377 UGB), schriftliche Einwendungen, gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die aufgrund eventueller Mängel der Übersetzung entstehen. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und eT ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine erste Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat eT das Recht auf eine zweite und eine dritte Nachbesserung. Scheitert eine dritte Nachbesserung, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Rechnungsbetrages, Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag. Ist die Übersetzung wenigstens teilweise mängelfrei und brauchbar, so können Wandlung des Vertrages oder Rücktritt nur hinsichtlich der mangelhaften, unbrauchbaren Teile erfolgen. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und in der Höhe auf den Wert des betreffenden Auftrags (Übersetzungspreis) begrenzt.

eT haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, maximal in der Höhe des Werts des Übersetzungsauftrags (Übersetzungspreis).

eT haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch (auch teilweise) fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie veröffentlicht werden soll oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann kein Ersatz des Schadens verlangt werden, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust führt. Wird eT aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber eT in vollem Umfang von der Haftung frei. Bei enger Terminierung (mehr als 10 Normseiten/250 Zeilen/2500 Wörter je Werktag) ist eine Haftung völlig ausgeschlossen. Jedoch erfolgt selbstverständlich eine Nachbesserung, nachdem eT Gelegenheit zur Stellungnahme sowie eine genaue Fehlerbeschreibung zur Prüfung erhalten hat. Der Auftraggeber muss eT in diesem Falle eine angemessene Frist zur Prüfung und Nachbesserung gewähren.

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

eT verpflichtet sich als Auftragnehmer zur Verschwiegenheit und trägt Sorge, dass beauftragte Dritte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet eT nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber, eT und eventuell beauftragten Dritten kann kein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen gewährleistet werden.

§ 6 Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Wien. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien, handelt es ich beim Auftraggeber um einen Konsumenten, dessen allgemeiner Gerichtsstand.

§ 7 Wirksamkeit

Infolge der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

 

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